Rechtsprechung
   OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10903
OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22 (https://dejure.org/2023,10903)
OLG München, Entscheidung vom 05.04.2023 - 37 U 5639/22 (https://dejure.org/2023,10903)
OLG München, Entscheidung vom 05. April 2023 - 37 U 5639/22 (https://dejure.org/2023,10903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,10903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 276 Abs. 1 S. 1, § 823 Abs. 2, § 826; OWIG § 11 Abs. 2, Alt. 2
    Unbegründeter Schadensersatzanspruch wegen eines mit einer behaupteten Abgasmanipulation erworbenen Dieselfahrzeugs mit einem Motor der Baureihe EA 288

  • rewis.io

    Unbegründeter Schadensersatzanspruch wegen eines mit einer behaupteten Abgasmanipulation erworbenen Dieselfahrzeugs mit einem Motor der Baureihe EA 288

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unbegründeter Schadensersatzanspruch wegen eines mit einer behaupteten Abgasmanipulation ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22
    Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19).
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZR 424/16

    Haftung bei strafbarem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Haftungsausschluss

    Auszug aus OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22
    Wie im Hinweisbeschluss unter Ziffer II c) erläutert, ist eine Schutzgesetzverletzung indes nicht als fahrlässig begangen anzusehen, wenn sie auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung des Betroffenen beruht, die von der für den Vollzug des Schutzgesetzes zuständigen Behörde bei Einholung einer entsprechenden Erkundigung bestätigt worden wäre (BGH, Urteil vom 27. Juni 2017 - VI ZR 424/16, zitiert nach juris Rn. 15 ff.; Wagner in: Münchner Kommentar, BGB, 8. Auflage, § 823 Rn. 610; Förster in: BeckOK, BGB, 62. Edition, § 823, Rn. 285).
  • BGH, 23.01.2023 - VIa ZR 724/22

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22
    Zurückweisungen von Berufungen gegen klageabweisende Urteile sind vom Bundesgerichtshof in mehreren Parallelverfahren zu Fahrzeugen mit Motoren der Baureihe EA 288 gebilligt worden - auch noch nach der im Erwiderungsschriftsatz des Klägervertreters zitierten Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2022 - so erst jüngst durch Beschlüsse vom 23.01.2023 (Az.: VIa ZR 724/22) und vom 30.01.2023 (VIa ZR 663/22).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2022 - 8 U 245/21

    Diesel-Skandal: Keine Schadensersatzansprüche für im November 2016 gekauften

    Auszug aus OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22
    Ein solcher Erfahrungssatz greift in Fällen wie dem vorliegenden nicht ein, weil dem Fahrzeug des Klägers zu keinem Zeitpunkt eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung drohte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2022, 8 U 245/21).
  • BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 663/22

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22
    Zurückweisungen von Berufungen gegen klageabweisende Urteile sind vom Bundesgerichtshof in mehreren Parallelverfahren zu Fahrzeugen mit Motoren der Baureihe EA 288 gebilligt worden - auch noch nach der im Erwiderungsschriftsatz des Klägervertreters zitierten Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2022 - so erst jüngst durch Beschlüsse vom 23.01.2023 (Az.: VIa ZR 724/22) und vom 30.01.2023 (VIa ZR 663/22).
  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22
    Da darin auf die Begründung des Senats zum Nichtbestehen eines Anspruchs aus § 826 BGB nicht eingegangen, sondern im Lichte der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des EuGH in der Sache C-100/21 vom 21.03.2023 die Frage eines Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 46 der Rahmenrichtlinie (EG) 2007/46 und Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007 in den Mittelpunkt gerückt wird, besteht gemäß § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch nur insoweit Anlass zu ergänzenden Ausführungen.
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines

    Auszug aus OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22
    Ein auf eine Verletzung jener Vorschriften gestützter Anspruch des Klägers aus § 823 Abs. 2 BGB käme gleichwohl auch dann nicht in Betracht, wenn der BGH - der in ständiger Rechtsprechung darauf hinweist, dass nur die nationalen Gerichte berufen und in der Lage sind, unionsrechtliche Vorschriften unter das Konzept einer drittschützenden Norm zu subsumieren (BGH, Beschluss vom 04.05.2022, VII ZR 656/21 Rn. 3) - seine bisherige Rechtsprechung, wonach weder §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV noch Art. 5 VO (EG) 715/2007 Vermögensinteressen von Fahrzeugerwerbern schützen (vgl. Urteil vom 30.07.2020 - Az. VI 5/20), im Anschluss an das genannte EuGH-Urteil ändern würde.
  • LG Kempten, 12.08.2022 - 23 O 18/22

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit

    Auszug aus OLG München, 05.04.2023 - 37 U 5639/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 12.08.2022, Az. 23 O 18/22, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht